Der Vertrag tritt mit Datum der Unterschrift des Kunden unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung oder der Erbringung des vereinbarten Depots in Kraft, ausser es wird im Vertrag ein späteres Datum festgelegt. Im Falle einer Bestellung via Internet beginnt der Vertrag dann, wenn der Kunde von SmartAngel die entsprechende Vertragsbestätigung schriftlich oder via E-Mail erhält. Spätestens beginnt der Vertrag mit der Aktivierung bzw. Benutzung der entsprechenden Dienstleistung. Eine Mindestvertragsdauer beginnt, unabhängig vom Vertragsbeginn, immer mit der Aktivierung der Dienstleistung zu laufen.
ORDENTLICHE KÜNDIGUNG
Kündigungen von von Halbjahres- oder Jahresabos müssen per eingeschriebenen Brief bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des aktuellen Abos erfolgen. Bei 3 Monatsabos endet die Vertragsdauer nach 3 Monaten automatisch. SmartAngel wird mit dem Kunden dann individuell über eine Vertragsverlängerung auf 3, 6 oder 12 Monate sprechen.. Es gelten die Kündigungsbestimmungen in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Bei der Einstellung einer Dienstleistung hat SmartAngel das Recht, Verträge unbeachtet einer Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 2 Monaten auf jedes Monatsende zu kündigen.
KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND
SmartAngel hat bei Vorliegen wichtiger Gründe das Recht, die entsprechenden Verträge mit dem Kunden bzw. sämtliche oder einzelne darin enthaltene Dienstleistungen fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: a) der Kunde nicht fristgerecht das geforderte Depot leistet; b) Anzeichen bestehen, dass der Kunde die Dienstleistungen für vertragswidrige Zwecke benutzt; c) eine richterliche Behörde SmartAngel rechtskräftig anordnet, dem Kunden die Dienstleistung nicht weiter zur Verfügung zu stellen; d) die Nutzung der Netze von SmartAngel oder Dritten durch den Kunden beeinträchtigt wird; e) Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat; f) der Kunde nach mehrmaliger Mahnung in Zahlungs- bzw. Leistungsverzug ist; g) überwiegende öffentliche Interessen es erfordern; h) bei einem Missbrauch gemäss Ziff. 10. Die Reaktivierung eines gekündigten Vertrags hat für den Kunden Kostenfolgen. Der Kunde hat bei Vorliegen wichtiger Gründe das Recht, den entsprechenden Vertrag mit SmartAngel fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: i) SmartAngel eine andauernde wesentliche Vertragsverletzung schuldhaft begeht und diese trotz angemessener Abmahnung durch den Kunden nicht beseitigt; j) die Netzverfügbarkeit am Wohnort des Kunden für mehr als 7 Tage wegfällt (ausgenommen bei höherer Gewalt); k) der Kunde umzieht und am neuen Wohnort in der Schweiz die Dienstleistung nicht mehr nutzen kann;
VORZEITIGE KÜNDIGUNG / KOSTENFOLGEN
Eine Kündigung vor Ende der Mindestvertragsdauer bei Todesfall ist ohne Kostenfolge (Mindestvertragsdauer 3 Monate) möglich. Allfällig mehr bezahlte Abogebühren werden den Erben rückerstattet. Alternativ kann das Abo an eine andere Person übertragen werden. In allen anderen Fällen ist eine vorzeitige Kündigung nur unter Kostenfolgen möglich. Unabhängig vom Kündigungsgrund wird die vereinbarte pauschale Entschädigung fällig. Falls keine pauschale Entschädigung vereinbart worden ist, hat der Kunde die monatlich wiederkehrenden Grundgebühren bis zum Ende der Mindestvertragsdauer des jeweiligen Abos zu bezahlen. Diese werden sofort fällig. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen in den Besonderen Bestimmungen zu den jeweiligen Dienstleistungen und die Kündigung des Kunden bei Vorliegen wichtiger Gründe. Der Kunde hat die Entschädigung auch zu bezahlen, wenn das Vertragsverhältnis seitens SmartAngel aus einem wichtigen Grund gekündigt wurde, welchen der Kunde zu vertreten hat (Ziff. 17). Bei der Umwandlung einer Dienstleistung zu einer Dienstleistung mit geringerer Grundgebühr kann SmartAngel eine angemessene Entschädigung verlangen. Bestimmte Promotionen in einem Bündelangebot können von einer Mindestbezugspflicht der gebündelten Abos für eine bestimmte Zeitdauer abhängig gemacht werden. Die Entbündelung dieser Abos bewirkt eine Vorfälligkeitsentschädigung. Es gelten die jeweiligen Konditionen auf www.SmartAngel.ch.
ÄNDERUNG VON VERTRAGSBEDINGUNGEN
SmartAngel behält sich vor, die Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern, wenn berechtigte Interessen von SmartAngel es rechtfertigen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form und mit einer angemessenen Vorankündigungsfrist von bis zu 30 Tagen mitgeteilt. Der Kunde hat Änderungen an den Vertragsbedingungen aus technischen, organisatorischen oder betrieblichen Gründen zu akzeptieren, soweit diese für den Kunden vorteilhaft sind oder eine bloss vernachlässigbare Verminderung der Leistungen bewirken, ohne dass wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses berührt werden. Weiter sind Änderungen zulässig, die infolge gesetzlicher Vorgaben (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer oder Urheberrechtsabgaben) oder gerichtlicher Anordnungen erforderlich werden. Falls SmartAngel in anderen Fällen die Preise oder Leistungen ändert und die Gesamtbelastung (Preis) für den Kunden höher wird oder einzelne Leistungen wesentlich reduziert werden, kann der Kunde den Vertrag oder die entsprechenden Dienstleistungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ohne Kostenfolge nach Ziff. 18 kündigen, sofern SmartAngel dem Kunden nicht innert 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung nach ihrer Wahl eines der folgenden Ersatzangebote unterbreitet: (i) die unveränderte Weitergeltung der bisherigen Vertragsbedingungen oder (ii) die Kompensation der dem Kunden durch die Änderung entstehenden Gesamtbelastung mit geeigneten Mitteln. Sofern der Kunde nicht bis zum Ablauf der Vorankündigungsfrist kündigt, gilt dies als Einverständnis zur Änderung der Vertragsbedingungen. Die Äng entstehenden Gesamtbelastung mit geeigneten Mitteln. Sofern der Kunde nicht bis zum Ablauf der Vorankündigungsfrist kündigt, gilt dies als Einverständnis zur Änderung der Vertragsbedingungen. Die Änderung